Der Rechtspopulist und frühere Innenminister Matteo Salvini hatte 2018 ein Sicherheitsdekret erlassen und 2019 deutlich verschärft, jetzt will es Italiens Regierung ändern. Das neue Gesetz, aus dem die Zeitung La Repubblica zitiert, sieht eine Abschaffung der drakonischen Strafen für ausländische private Seenotretter sowie Abschiebeverbote und Erweiterungen bei der Aufnahme von Asylsuchenden vor. Das Dekret habe die Zustimmung der Koalition und müsse noch vom Kabinett von Ministerpräsident Giuseppe Conte abgesegnet werden.

Schiffsbesatzungen, die unerlaubt mit Migranten in italienische Gewässer einfuhren, mussten bisher mit bis zu einer Million Euro Strafe und der Beschlagnahmung des Schiffs rechnen. Wie La Repubblica berichtet, werden die Geldstrafen für private Seenotretter auf das frühere Strafmaß von bis zu 50.000 Euro herabgesetzt. Zugleich stellt das Dekret fest, dass das Durchfahrts- und Aufenthaltsgebot dann nicht gilt, wenn es sich um einen Rettungseinsatz handelt, der an die zuständigen Behörden Italiens und des Flaggenstaats gemeldet wurde und nach deren Anweisung ausgeführt wird.

Das Gesetz verbietet laut Bericht das Zurückdrängen von Flüchtlingsbooten, Abschiebungen und Auslieferungen, wenn die begründete Annahme besteht, dass die Migranten im Herkunftsland der Gefahr von Folter oder unmenschlicher Behandlung ausgesetzt sind. Anhaltspunkt dafür seien "systematische und schwere Menschenrechtsverletzungen".

Abgeschaffte Hilfen werden wieder eingeführt

Der Schutz bestimmter Personengruppen soll verbessert, die Möglichkeiten eines legalen Aufenthalts erweitert werden. So sollen Migrantinnen und Migranten leichter eine Arbeitserlaubnis oder einen für drei Jahre gültigen italienischen Ausweis erhalten können. In Abschiebezentren dürfen abgewiesene Asylbewerber statt 180 nur noch 90 Tage festgehalten werden.

Wie die Zeitung weiter schreibt, wird das Aufnahmesystem für illegale Migrantinnen in Italien in ein dezentrales "Aufnahme- und Integrationssystem" umgebaut. Demnach werden von Salvini abgeschaffte Hilfen und Dienstleistungen für Asylsuchende wieder eingeführt, unter anderem Gesundheitsfürsorge und psychosoziale Unterstützung, kulturelle Mediation und Sprachkurse. Asylberechtigte, unbegleitete Minderjährige und besonders Schutzbedürftige sollen berufsorientierende Maßnahmen und die Möglichkeit einer Ausbildung erhalten.