Digitale Abhängigkeit vermeiden Digitale Souveränität: selbstbestimmtes Handeln mit selbstausgewählten Partnern

Von Stefan Schult, Kay Hartkopf*

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Wenn die überwiegende Mehrheit der Verwaltungen und öffentlichen Organisationen auf Grund digitaler Abhängigkeiten nicht arbeitsfähig wäre, bietet Prävention in Form von digitaler Souveränität einen Ausweg.

Digitale Souveränität kann nur durch das Zusammenspiel vieler Funktionen in der Organisation erreicht werden.
Digitale Souveränität kann nur durch das Zusammenspiel vieler Funktionen in der Organisation erreicht werden.
(© MQ-Illustrations - stock.adobe.com)

#youtubedown war ein Twitter-Trend im vergangenen Dezember. Angemeldete Nutzer konnten YouTube und andere Google-Dienste nicht verwenden. Die Einschränkung führte womöglich zu Langeweile bei manchen, hinderte den Staat aber nicht daran, seinen Aufgaben nachzukommen. Doch wie wäre es, wenn der Hashtag #microsoftdown lauten würde? Dann wäre die öffentliche Verwaltung durch die Abhängigkeit von einem Software-Anbieter nicht mehr arbeitsfähig. Die präventive Schaffung digitaler Souveränität wäre ein möglicher Ausweg.

Digitale Souveränität ist weit mehr als die Fähigkeit einer Organisation oder eines Staates, IT-Anwendungen wie auch IT-Infrastruktur selbst bereitzustellen und zu pflegen. Digitale Souveränität bedeutet, sich sowohl als Individuum als auch als Institution in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher bewegen zu können. Es geht darum, mit Lösungen zu arbeiten, die den eigenen Werte- und Rechtsvorstellungen entsprechen.

GAIA-X

Deutschland hat den Aspekt der digitalen Souveränität während der EU-Ratspräsidentschaft vorangetrieben und baut zusammen mit Frankreich und anderen europäischen Partnern an GAIA-X, einer europäischen Dateninfrastruktur. Die Bundesregierung hat sich außerdem zum Erhalt nationaler verteidigungsindustrieller Schlüsseltechnologien bekannt, ebenfalls in Kooperation mit europäischen Partnern. Doch das wirft neue Fragen auf. Welche Rolle muss der Staat übernehmen? Was bedeutet digitale Souveränität im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsorganisationen?

Aufgrund der hoheitlichen und staatlichen Verpflichtung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), die Bürger und den Staat zu schützen, kommt der digitalen Souveränität dieser Organisationen eine besondere Bedeutung zu. Sie muss in strategischen als auch in operativen Funktionen und Bereichen verankert sein.

Dabei spielt sowohl der Schutz vor gewollter und vorsätzlich herbeigeführter digitaler Abhängigkeit als auch die durch Marktentwicklungen, politische, demografische und soziale Veränderungen ggf. sogar „schleichend“ eintretende digitale Abhängigkeit eine Rolle.

Handlungsfelder

Um das erforderliche Maß an digitaler Souveränität zu erlangen und zu erhalten, empfehlen sich vier grundlegende Schritte – einschließlich dafür relevanter Fragestellungen:

  • 1. Definition eines Grundverständnisses von digitaler Souveränität für die eigene Organisation und Ableitung des Zielbildes und prioritärer Handlungsfelder. Auf welcher Ebene ist digitale Souveränität gewollt? Welcher Grad an digitaler Souveränität ist gewollt? Wo besteht ein erhöhtes Risiko für die Erfüllung meines Geschäftsauftrags durch digitale Abhängigkeiten?
  • 2. Erkennen (mit Hinblick auf die Handlungsfelder) der potenziellen Quellen für digitale Abhängigkeit und der daraus resultierenden Risiken für die Organisation. Welche Geschäftsvorfälle sind durch digitale Abhängigkeit gefährdet? Wie muss sich die Arbeitsweise verändern?
  • 3. Erarbeiten von Maßnahmen zur Abwehr und Vorsorge der erkannten Risiken und Verortung dieser Maßnahmen in den jeweiligen Bereichen der Organisation (z.B. Strategie, Einkauf, Personal, CIO). Wie können Mitarbeiter für das Themenfeld der digitalen Souveränität sensibilisiert werden? Wie soll digitale Souveränität organisational verankert werden?
  • 4. Implementierung und Verankerung der erarbeiteten Maßnahmen in der Organisation und Monitoring der konkret eingetretenen Vorfälle und daraufhin eingeleiteten Maßnahmen. Wie können die getroffenen Maßnahmen hinsichtlich ihres Beitrags für mehr digitale Souveränität evaluiert werden? Wie soll digitale Souveränität in der operativen Steuerung verankert werden?

Dieses Vorgehen bezieht die gesamte Organisation ein und stellt sicher, dass das Niveau der digitalen Souveränität den aktuellen Anforderungen des Geschäftsauftrags entspricht.

Das Risikomanagement und die internen Kontrollsysteme gewährleisten dabei, dass die aus dem Geschäftsauftrag abgeleiteten Risiken identifiziert und gemanagt werden. Einkauf und Beschaffung sorgen dafür, dass Aspekte der digitalen Souveränität bei jedem Beschaffungsvorgang beachtet werden, zum Beispiel durch Steuerung des Lieferantenportfolios. Personal-Management und -Entwicklung stellen die erforderlichen Experten und somit die zur Sicherstellung der digitalen Souveränität benötigten Fähigkeiten bereit. Der CIO-Bereich entwirft, beschafft und implementiert digitale Lösungen und hat damit eine zentrale Rolle bei der Schaffung und Aufrechterhaltung der digitalen Souveränität der Organisation.

Diese beispielhafte Darstellung zeigt, wie vielfältig die Handlungsfelder im Rahmen des Strebens nach digitaler Souveränität sind. Es ist daher wichtig zu erkennen, dass digitale Souveränität nur durch das Zusammenspiel vieler Funktionen in der Organisation erreicht werden kann und dass es einer koordinierten gemeinschaftlichen Vorgehensweise bedarf.

Neben den internen Teammitgliedern der Organisation spielen auch externe Experten eine wichtige Rolle. Hier kommen zwei problemlösende externe Akteure ins Spiel, zum einen die Wissenschaft, die durch Forschung problemlösendes Wissen anbietet und zum anderen Berater. Ein vertrauensvolles Zusammenspiel aller Akteure bildet die Basis, um gemeinsam ein Mehr an digitaler Souveränität zu erreichen, welches den eigenen und geteilten Werte- und Normvorstellungen entspricht.

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Schlussendlich bedeutet digitale Souveränität nicht Abgrenzung, sondern selbstbestimmtes Handeln mit selbstausgewählten Partnern und am besten nicht erst morgen, sondern schon gestern.

*Die Autoren: Stefan Schult ist Associate Partner und Experte für Digitalisierung. Kay Hartkopf ist Experte für digitale Strategie und Transformation. Beide sind bei der Detecon International GmbH im Bereich Public BOS tätig.

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