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    Kontext der Konsultation

    Die Bundesregierung hat am 1. April 2022 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vom 31. Januar 2003 zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie zum Zweck der industriellen Stromerzeugung beschlossen.

    Zweck dieses Entwurfs ist es, die Aktivierung der Kernreaktoren Doel 4 und Tihange 3 für einen weiteren Zeitraum von 10 Jahren zu genehmigen, nach Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung, der öffentlichen Konsultation, der Konsultation von die betroffenen Behörden und grenzüberschreitende Konsultationen im Sinne der Richtlinie 2011/92/EU vom 13. Dezember 2011 zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, der Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur  Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen und der Richtlinie 2009/147/EG vom 30. November 2009 zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, gemäß Urteil mit Az. 34/2020 des Verfassungsgerichts vom 5. März 2020.

    Das Projekt spielt eine wesentliche Rolle zur Sicherung der Stromversorgung des Landes. Darüber hinaus entspricht das Projekt der Politik, die die Europäische Kommission im Hinblick auf eine größere Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und eine diversifizierte Energieversorgung verfolgen möchte.

    Dokumentation

    Der Umweltverträglichkeitsbericht sind in deutscher, französischer und niederländischer Sprache verfügbar. Eine nichttechnische Zusammenfassung des Berichts sind in deutscher, französischer, niederländischer und englischer Sprache verfügbar.

    Unabhängige Experten erstellten im Anschluss an die Stellungnahme 75.109/16 des Staatsrates eine Klarstellung zu den Auswirkungen von Stickstoff (PDF, 939.37 KB).

    Öffentliche Konsultation

    Vom 20. März bis 20. Mai 2023 konnte jede natürliche oder juristische Person an einer öffentlichen Konsultation zum gesamten Dossier zur Umweltverträglichkeitsprüfung bezüglich der Verschiebung der Stilllegung von Doel 4 und Tihange 3 teilnehmen.

    Die Bürger hatten die Möglichkeit, ihre Kommentare per Post, über das Online-Formular und über die zuständigen Behörden einzureichen.
    Alle auf der speziellen Website aufgezeichneten Antworten sowie die im Rahmen dieser öffentlichen Umfrage direkt an den FÖD Wirtschaft gesendeten Antworten wurden analysiert. Die Einzelheiten der Analyse können Sie dem Dokument „Öffentliche und grenzüberschreitende Konsultation zur Verschiebung der Abschaltung der Kernkraftwerke Doel 4 und Tihange 3 (PDF, 8.38 MB)“ entnehmen (NL).

    Stellungnahmen der betroffenen nationalen Behörden

    Regionale Behörden

    Lokale Behörden

    Umweltbehörden

    Grenzüberschreitende Meldung

    Am 20. März 2023 wurden die Länder im Umkreis von 1000 km um die Reaktoren Doel 4 und Tihange 3 über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit der geplanten Verschiebung der Abschaltung dieser Reaktoren benachrichtigt. Die folgenden Länder reagierten auf diese Meldung.

    Die von den Ländern mitgeteilten institutionellen Reaktionen wurden gesammelt und können unter den untenstehenden Links für jedes Land eingesehen werden. Personenbezogene Daten und Reaktionen von Einzelpersonen wurden aus diesen Dokumenten entfernt.

    Deutschland

    Österreich

    Irland

    Dänemark

    Ungarn

    Großherzogtum Luxemburg

    Die Niederlände

    Polen

    Schweden

    Tschechien

    Norwegen

    Letzte Aktualisierung
    6 März 2024