Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor

Das Ziel der EU-Kommission, einen ausgewogenen und effektiven Wettbewerb auf digitalen Plattformen zu gewährleisten, wird befürwortet. Die Grundsätze des freien und fairen Wettbewerbs dürfen auch auf digitalen Märkten nicht ausgehöhlt werden. Während der BDI generell ein harmonisiertes Rahmenwerk für notwendig hält, gibt es jedoch auch einige offene Fragen und Bedenken in Bezug auf einzelne Regelungen und Mechanismen des DMA und den damit verbundenen Konsequenzen.