Landschaft mit Windrädern und Kirchturm

Klimaschutz und Energieeinsparung

Die Mitgliedskirchen in der EKD haben den Weg hin zu einer klimaneutralen Zukunft eingeschlagen. Es geht nun darum, systematisch den Ausstoss von Klimagasen zu reduzieren.

Klimaschutz in der Kirche konkret

Zahlreiche Landeskirchen in der EKD haben sich auf den Weg gemacht, ihren Treibhausgasausstoss radikal zu senken: Der Gebäudebestand wird kritisch analysiert, Energieeinsparmaßnahmen umgesetzt, die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt, Strategien zur Energieeffizienz aufgestellt und umgesetzt. Das kirchliche Umweltmanagement "Der Grüne Hahn" bzw. "Der Grüne Gockel" ist dabei ein wichtiges Instrument. Auch die kirchliche Mobilität kommt dabei auf den Prüfstand.

Christophorus-Skulptur vor einem kirchlichen Gebäude mit Photovoltaik auf dem Dach

Klimaschutzrichtlinie der EKD

Mit einer „Klimaschutzrichtlinie“ hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) einen Meilenstein für den Weg zu einer klimaneutralen Kirche gesetzt. Die jetzt von Kirchenkonferenz und Rat der EKD verabschiedete Richtlinie beschreibt einen Standard für den kirchlichen Klimaschutz, an dem künftig die rechtlichen Regelungen der Landeskirchen gemessen werden können. Damit bietet sie eine Grundlage für einheitliche und überprüfbare Regelungen. (PM der EKD vom 29.09.2022)

Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität (Klimaschutzrichtlinie - EKD) (enthält die „Datenbasierte Roadmap für einen verbindlichen EKD-weiten Prozess zur Klimaneutralität bis 2035“)

 

Dokumentation der Klimaschutzgesetze der Landeskirchen in alphabetischer Reihenfolge

Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz (EKBO)

Das Klimaschutzgesetz für Gebäude (KlSchG) der Landeskirche trat am 01.01.2021 in Kraft und hat das Ziel, bis 2045 die Emissionen der Landeskirche auf Null zu senken. Die Landeskirche rechnet dabei mit klimabedingten Mehrkosten von ca. 150 Millionen Euro bis 2045.

Seit dem 01.01.2022 gilt die Pflicht, nur noch Strom aus erneuerbaren Energien zu beziehen.

Ab dem 01.01.2023 tritt die Klimaschutzabgabe der Landeskirche in Kraft. Jede Gemeinde zahlt für Gebäude in ihrer Zuständigkeit pro Tonne CO2e 125 Euro in einen kirchlichen Klimaschutzfonds. Aus diesem Fonds können dann die Kirchengemeinden bis zu 100 Prozent der klimabedingten Mehrkosten als Zuschuss beantragen.

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Bremische Evangelische Kirche

Auf  ihrer  Frühjahrs-Sitzung des Kirchentages am 24. Mai 2023 hat sich die Bremische Evangelische Kirche (BEK) ein Klimaschutzgesetz – KlSchG gegeben. Das KlSchG ist am 1. Juli 2023 in Kraft getreten.
Die BEK bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung und die global gerechte Verteilung von Ressourcen.

Die Treibhausgasemissionen der Bremischen Evangelischen Kirche sollen bis zum Jahr 2035 um mindestens 90 % gegenüber dem Jahr 2023 gesenkt werden, bis spätestens 2045 auf null (CO2-Neutralität). Dabei kommt der Verminderung des Energieverbrauchs durch Bedarfsreduktion, durch effiziente Nutzung und Speicherung von Energie sowie durch die Nutzung erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu.

Klimaschutzgesetz

Lippische Landeskirche

Die Synode der Lippischen Landeskirche hat auf ihrer Tagung am 22. 11.2022 ein Klimaschutzgesetz beschlossen. Darin ist eine reale Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2035 um 90 Prozent als Ziel vorgegeben. Bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein

Klimaschutzgesetz (pdf)

Klimaschutzplan (pdf)

 

Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland

Bis zum Jahr 2035 will die Nordkirche treibhausgasneutral sein. Das hat die Landessynode auf ihrer Sitzung am 25. Februar 2022 mit großer Mehrheit beschlossen. Der Treibhausgas-Ausstoß in den Bereichen Gebäude, Mobilität und Beschaffung muss nun kontinuierlich sinken. So soll der Energiebedarf der mehr als 5.000 beheizten Gebäude bereits bis 2027 um 30 Prozent reduziert und zu 50 Prozent auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden. Bis 2035 soll die Umstellung auf erneuerbare Energieträger komplett vollzogen sein. Dieses Ziel lässt sich gemeinsam erreichen und muss angesichts der fortschreitenden Klimakrise auch dringend umgesetzt werden.

Viele verschiedene Aktivitäten tragen zum Gelingen bei: Energiesparend heizen, Gebäude dämmen, anders unterwegs sein, auf ökologische und faire Produkte umstellen und vieles mehr.

Für diesen sozialen und ökologischen Wandel werden das Engagement und die Ideen aller gebraucht: von Gemeindemitgliedern, Pastor*innen und Mitarbeitenden in kirchlichen Einrichtungen.

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Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche (Nordkirche) hat am 24.09.2015 als erste Landeskirche der EKD in erster Lesung ein Klimaschutzgesetz beschlossen. Es soll die Rahmenbedingungen schaffen, damit die Nordkirche ihr erklärtes klimapolitisches Ziel erreicht und spätestens im Jahr 2050 CO2-neutral sein wird.

Landeskirche und Kirchenkreise verpflichten sich damit, jeweils mindestens 0,8 Prozent der jährlichen Zuweisung an Kirchensteuermitteln für Klimaschutzmaßnahmen aufzuwenden. Gemessen am aktuellen Haushalt würden damit jährlich mindestens 2,7 Millionen Euro für den Klimaschutz eingesetzt. Die Mittel sollen beispielsweise für Maßnahmen im Bereich Energiemanagement und Bildungsarbeit verwendet werden.

 

Evangelische Kirche der Pfalz

Mit dem Beschluss des "Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und der Biodiversität in der Ev. Kirche der Pfalz" bestätigte die Landessynode der Ev. Kirche der Pfalz am 11. Mai 2023 das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2035 um 90 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2019 zu reduzieren. Das Gesetz wird durch Richtlinien für die verschiedenen Handlungsfelder konkretisiert.  

Eine wesentliche Konkretisierung erfolgt über das „Gesetz für eine effizientere Nutzung kirchlicher Gebäude in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)". Dieses integriert das Erreichen der Treibhausgasneutralität im Gebäudebereich verbindlich in die Gebäudestrukturplanung. Das Gesetz ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Die Kirchenbezirke müssen Pläne aufstellen und diese umsetzen, um bei der Gebäudebewirtschaftung bis zum Jahr 2035 90 Prozent der Treibhausgase einzusparen. Auf der Homepage des Projektes „Räume für morgen. Kirchliche Gebäude 2030“ sind der Gesetzestext, die Rechtsverordnung und weitere Materialien zu finden.

 

Evangelische Kirche von Westfalen

Die Synode der EKvW beschließt am 19.11.2022 ein Klimaschutzgesetz. Damit legt die EKvW Ziele und Maßnahmen zum Klimaschutz für alle kirchlichen Körperschaften innerhalb der westfälischen Landeskirche verbindlich fest. Bis zum Ende des Jahres 2035 muss demnach eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen auf 10 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 gewährleistet werden.
Das Gesetz wird unterlegt durch eine Rechtsverordnung (RVO KliSchG)


Weitere Details zum Klimaschutz in der EKvW

 

Evangelische Landeskirche in Württemberg

Die Synode der Evangelische Landeskirche in Württemberg hat am 25. November 2022 ein Kirchliches Gesetz zum Klimaschutz verabschiedet. Damit hat sie sich das Ziel gesetzt, bis spätestens zum 31. Dezember 2040 Netto-Treibhausneutralität zu erreichen. Der Maßnahmenschwerpunkt liegt auf dem Gebäude- und Mobilitätssektor.

Das Klimaschutzgesetz ist im Amtsblatt ab S. 425 veröffentlicht.

Presseerklärung zur Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes

 

 

 

Nachrichten zu Klima, Energie und Umweltmanagement

Treibhausgasemissionen der Bremischen Evangelischen Kirche sollen bis zum Jahr 2035 um mindestens 90 % gegenüber dem Jahr 2023 gesenkt werden.

Denkmalschutz und Photovoltaikanlagen schienen sich lange auszuschließen. Inzwischen ist im Rahmen der Energiewende etwas Bewegung in die Sache gekommen.

30. November 2022

Dritte Multiplikator:innen-Schulung als digitales Seminar

Zahlreiche Landeskirchen, (Erz-)Diözesen und ihre Wohlfahrtsverbände haben sich konkrete Klimaschutzziele gesetzt und sich auf den Weg zur Treibhausgasneutralität aufgemacht.

Lippische Landeskirche verschärft Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion

Die Synode der Lippischen Landeskirche hat auf ihrer Tagung am Dienstag, 22. November, ein Klimaschutzgesetz beschlossen. Darin ist eine reale Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2035 um 90 Prozent als Ziel vorgegeben. Bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein.

Damit legt die EKvW Ziele und Maßnahmen zum Klimaschutz für alle kirchlichen Körperschaften innerhalb der westfälischen Landeskirche verbindlich fest. Bis zum Ende des Jahres 2035 muss demnach eine Reduktion der Treibhausgas- (THG-)Emissionen auf 10 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 gewährleistet werden.

Wir dokumentieren die auf der EKD-Synode vom 6. bis 9. November 2022 gefassten umweltrelevanten Beschlüsse

Die Synode der EKD hat im November 2021 in ihrem Beschluss „Die Zeit ist jetzt“ bekannt, dass die bisherigen kirchlichen Anstrengungen zur Reduktion von Treibhausgasen weit hinter den selbstgesetzten Zielen zurückbleiben und sich zugleich auf eine Roadmap zur Treibhausgasneutralität bis 2035 verpflichtet. Die Synode bekräftigt dieses Ziel ...

Verbände und Bürgerinitiativen vereint hinter gemeinsamer Forderung

Fünfzig Umweltverbände, Kirchengruppen und Bürgerinitiativen haben in einem offenen Brief die Bundesministerien für Wirtschaft, Umwelt, Landwirtschaft und Gesundheit adressiert und fordern gemeinsam ein vollständiges und zeitunabhängiges Fracking-Verbot.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die trockengelegten Moore für 30% der gesamten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Um diese Emissionen zu vermindern oder ganz zu stoppen, ist es besonders wichtig, die trockengelegten Moore wieder zu vernässen. Die Nordkirche hat deshalb in ihrem Klimaschutzplan 2022- 2027 diese Maßnahme mit aufgenommen.

Mit einer „Klimaschutzrichtlinie“ hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) einen Meilenstein für den Weg zu einer klimaneutralen Kirche gesetzt. Die jetzt von Kirchenkonferenz und Rat der EKD verabschiedete Richtlinie beschreibt einen Standard für den kirchlichen Klimaschutz, an dem künftig die rechtlichen Regelungen der Landeskirchen…

Die EKD-Beauftragte für Schöpfungsverantwortung, Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, hat in einer Videobotschaft auf die Bedeutung der am 1. September beginnenden „Schöpfungszeit“ hingewiesen

Das zivilgesellschaftliche „Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende“, ein Zusammenschluss von DGB, IG Metall, ver.di, SoVD, VdK, AWO, NABU, BUND, VCD und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), fordert von Bund und Ländern eine umfassende Anschlusslösung für den Ausbau und die Finanzierung des ÖPNV sowie eine Weiterentwicklung des…