Anregungen zum Nachdenken und zur Diskussion

Selbstbestimmt leben bis ans Ende ist der Wunsch jedes Menschen. Aber die medizinischen Möglichkeiten und damit unsere Vorstellung vom Sterben ändern sich; der Gedanke an Leiden und Abhängigkeit lässt viele Schwerstkranke an eine selbst gewählte Form des Todes denken. Und auch gesunde Menschen haben manchmal den starken Wunsch, den Zeitpunkt und die Art ihres Sterbens selbst zu bestimmen.

Wie geht man damit um? Wie ist die Rechtslage? Wie denken die Evangelische Landeskirche und ihre Organisationen darüber? Wieviel Freiheit gewährt der Glaube in dieser Situation? Auf diesen Seiten fassen wir Informationen, Haltungen und Aussagen zusammen, die (nicht nur) Betroffenen als Denkanstoß dienen können. Mit Hilfe von Erklärungen zu den verschiedenen Aspekten soll die Lesende, der Lesende selbst seine Meinung zum komplexen Thema bilden können.

Auch ist diese Website eine Internet-Präsenz, die weiter wachsen wird, denn die gesellschaftspolitische Debatte zum Thema Assisitierter Suizid ist ein Diskurs, der noch nicht abschließend geführt ist.

Platz für Zweifel und Diskurs

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 wurde bereits viel diskutiert und manche Postionen haben sich auch verhärtet. Unser Anliegen ist es, den Raum - sei es ein Denkraum oder ein Gesprächsraum - zu eröffnen, in dem zunächst vieles Platz hat. Ängste, Unsicherheiten und die Gewissheit, dass ein solcher Diskurs in der Kirche und der Diakonie möglich ist.

Die Redaktion möchte auf dieser Seite keine Position beziehen; denn es gibt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern verschiedene Positionen, von denen einige hier nachzulesen sind.

Allen zu Grunde liegt das Bekenntnis zu Gott, der in Jesu Tod und Auferstehung das Leben bejaht. Dieses unverbrüchliches Ja zum Leben ist die Klammer des Denkraums.

Deshalb finden alle, die auf diese Seite gestoßen sind, weil sie das Thema Suizid oder assistierter Suizid beschäftigt, auf dieser Seite auch den Hinweis zum Krisentelefon. Hier finden Sie Menschen, die Sie in einer herausfordernden Zeit unterstützen und Wege aufzeigen können. Bitte scheuen Sie sich nicht, anzurufen und Hilfe zu suchen. Denn das ist der erste Schritt dafür, dass Menschen Ihnen beistehen und Sie unterstützen können.

Wir adressieren diese Website aber auch ausdrücklich an alle Personen, die sich mit dem Thema assistierter Suizid auseinandersetzen möchten, weil die aktuelle gesellschaftliche Diskussion auch verwirrend und überfordernd sein kann.

Wir wollen Erklärungen liefern zu Begriffen, die in den Diskussionen immer wieder verwendet werden und möchten diese aus der Perspektive des Glaubens erklären. Dazu gehören auch Fragen wie: Wie ist das biblische Tötungsverbot zu lesen? Was bedeutet der Glaube an die Auferstehung?

Sterbende begleiten - Sterbenden assistieren?

Der Wunsch zu sterben entsteht fast immer aus einer anhaltenden Notlage heraus. Alle Vertreter der Evangelischen Kirche sind sich einig, dass Menschen in solchen Lagen nicht allein gelassen werden sollen, dass man ihnen mit aller Kraft beistehen sollte.

Aber was heißt das im konkreten Fall? Wie weit darf diese Begleitung gehen? Ist Seelsorge auch, beim Sterben assistierend zu helfen? Der Wert des Lebens und sein Schutz als christlicher und gesetzlich verbriefter Grundwert stehen dabei stets im Vordergrund.

Genauso dringlich sind aber Stimmen von Vertretern der Evangelischen Kirche, die Sterbewillige nicht aus der seelsorglichen Begleitung und der Fürsorge in diakonischen Einrichtungen ausschließen möchten.

Für die Begleitenden von lebens-satten, schwer kranken oder verzweifelten Menschen ist die fundierte Auseinandersetzung mit den ethischen, sozialen und kulturellen Hintergründen eines Sterbewunsches unerlässlich. Dafür stellt diese Webseite Positionen aus unterschiedlichen Disziplinen zusammen, die zu bedenken sind.

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Hier können Sie jederzeit anrufen: Hier bekommen Sie Hilfe!

AKTUELL: Bundestag hat am 6. Juli 2023 Gesetzentwürfe abgelehnt

Der Deutsche Bundestag hat die beiden Gesetzentwürfe, auf die man sich im Rechtsausschuss zuvor verständigt hatte, diskutiert. Beide fanden keine Mehrheit bei der Abstimmung. Damit gilt weiterhin die bestehende Rechtslage, verbunden mit dem vom BVerfG gesetzlich verankerten Recht des Einzelnen für den Suizid Hilfe durch Dritte anzufragen. Eine Pflicht zur Hilfe besteht nicht. Näheres zur Rechtslage finden Sie hier.

Mitarbeitende von Telefonseelsorge haben immer Zeit!